Unter einer Umschulung versteht man das Erlernen eines neuen Berufs oder einer neuen Qualifikation. Sie ist eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Umschulung wird dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet, damit also der Erwachsenen- und Weiterbildung.
In Deutschland werden Umschulungen häufig von der öffentlichen Hand, meist der Bundesagentur für Arbeit, manchmal auch der Bundeswehr, oder als Reha-Leistung finanziert.
Umschüler fließen während der Dauer ihrer Maßnahme nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik des Staates ein. Für viele der Teilnehmer ergibt sich danach auch tatsächlich die Reintegration ins Berufsleben. So ergeben sich für beide Seiten Vorteile.
Gründe für eine Umschulung
Die Motivation, eine Ausbildung bzw. Umschulung zu machen, kann verschiedene Gründe haben: Man war sehr lange krank oder aus anderen Gründen lange arbeitslos und ist aus dem Beruf draußen. Vielleicht gibt es für den alten Beruf nicht mehr genügend Nachfrage oder der alte Beruf lag einem auch einfach nicht mehr.
Da gibt es auch die Studierenden, bei denen es im Studium nicht geklappt hat, oder die Frauen, die aufgrund ihrer Kinder eine Ausbildung abgebrochen haben. In diesen Fällen, in denen jemand vorher noch keinen Beruf erlernt hat, spricht man nicht von Umschulung, sondern ggf. von einer Ausbildung. Ziel der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist die Möglichkeit, im Erwerbsleben dauerhaft und qualifiziert tätig sein zu können.
Wer finanziert die Umschulung?
Der Bildungsträger (gemeint ist das Institut) und die entsprechende "Maßnahme" (die Umschulung) müssen vom Arbeitsamt als förderungswürdig anerkannt sein.
Die Kosten der Umschulung übernimmt dann gegebenenfalls das Arbeitsamt. Diese Kosten betragen in der Regel 10.000 bis 20.000 Euro. Diese Kosten wirken hoch - sind aber gering im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen jahrelang nicht erwerbstätigen Arbeitnehmer!
Die Fragen Unterhalt, Krankenversicherung, Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungskosten (wenn Schulungsort oder Praktikumsstelle weit auswärts liegen) des Teilnehmers laufen über Arbeitsamt (z.B. Europäischer Sozialfonds, kurz ESF). Diese Kosten sind ähnlich hoch wie die der Umschulung.
Eine Teilnahme an der Umschulung ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn die Finanzierungen sowohl für den Kurs als auch für den Unterhalt gesichert sind.