Der Ausbildungsvertrag

"Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf."

Grundsätzlich kann der Auszubildende den Ausbildungsvertrag allein unterschreiben, es sei denn, er ist noch nicht 18 Jahre alt. In diesem Fall müssen die Erziehungsberechtigten ihre schriftliche Einwilligung geben. Dieser Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung. Andere Vereinbarungen (z. Bsp. mündliche) sind nicht gültig.










Der Ausbildende hat verschiedene Pflichten dem Auszubildenden gegenüber.

Der Ausbildende hat:

  • dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
  • selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen.
  • dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.
  • den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen.
  • dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird.
  • dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
  • den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
  • dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden.

Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende hat:

  • die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
  • regelmäßig die Berufsschule zu besuchen.
  • mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen.
  • die betriebliche Ordnung einzuhalten.
  • den Weisungen des Ausbildenden bzw. des Ausbilders Folge zu leisten und an den ärztlichen Untersuchungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz teilzunehmen
  • eine Berichtsheftes zu führen
  • an Maßnahmen, für die er nach § 7 des BBIG freigestellt wird, teilzunehmen.

Quelle: Wikipedia zum Thema Berufsausbildungsvertrag

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