Ein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht ist ein Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung.
So lauten die vielleicht etwas schwierig zu verstehenden, einführenden Worte im Wikipedia-Artikel zum Thema Arbeitsvertrag. Letztendlich bedeutet dies eine Vereinbarung zwischen einem Angestellten und dem Arbeitgeber, eine Gegenleistung der Bezahlung für eine Dienstleistung, in diesem Fall die Arbeitskraft des Angestellten, zu erhalten.
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Unterart des Dienstvertrages dessen Definition in §§ 611 ff. BGB festgelegt ist. Das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsverhältnis führt, im Unterschied zum freien Dienstverhältnis, zu einer persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber.
Die Tätigkeit und Arbeitszeit des Arbeitnehmers werden also im Wesentlichen vom Arbeitgeber bestimmt. Ebenso muss sich der Arbeitnehmer z.B. an Anweisungen bezüglich Inhalt, Durchführung und Ort der Tätigkeit richten.