Was können Bewerbungsberater für Sie tun?
- Beratung zu Berufen, Bildungswegen und Bildungsmöglichkeiten sowie zum Abschluss von Bildungsverträgen
- Beratung der Ausbildenden und Ausbilder zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, zur Ausbildereignung,
zur Sicherung der Qualität der Berufsbildung, zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung,
zur Ausbildungsplanung, zur Durchführung von Arbeitsunterweisungen, zur Zusammenarbeit mit der Berufsschule, zu Weiterbildungsmöglichkeiten
- Beratung der Lehrlinge zur Berichtsheftführung, zur Arbeit mit Leittexten, zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung, zur Teilnahme an Schulungstagen, zum gesamten Prüfungswesen wie Anmeldung zu Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsvorbereitung und -teilnahme
- Beratung zu Fortbildungsmöglichkeiten wie Besuch der Fachschule, Teilnahme an der Meisterprüfung bzw. weitere Fortbildungsabschlüsse
- Geschäftsführung von Prüfungsausschüssen und Gutachterausschüssen
- Überwachung und Kontrolle der Berufsbildung in den Unternehmen
- Mitteilung von Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz an die zuständige Aufsichtsbehörde