Informationen zu Ausbildung & Ausbildungsbetrieben

Duale Ausbildung

Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Ratsam ist darüber hinaus auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung. Voraussetzung für eine Berufslehre im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag.

Zu unterscheiden sind:

  • betriebliche Ausbildung
  • schulische Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen.

Schulische Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer resp. Kantone und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan basieren. Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, was zwei Schultagen entspräche. Da jedoch im allgemeinen nicht der volle Unterricht erteilt werden kann, beschränkt sich der Unterricht oft auf acht Stunden, die an einem Tag unterrichtet werden. Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst einen fachtheoretischen und einen allgemeinen Teil. Zum allgemeinen Teil gehören in allen Berufen die Fächer Deutsch, Politik, Wirtschaftslehre, Religion und Sport.


Nützliche Links

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