Definition des Arbeitsrecht
Laut Definition regelt das Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitsnehmer zu seinem Arbeitgeber und stellt somit das Sonderrecht des Arbeitnehmers dar.
Gliederung des deutschen Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen:- Individualarbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsvertrag
- Kollektivarbeitsrecht
- Tarifrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitskampfrecht
- Streik (Warnstreik, Schwerpunktstreit
- Aussperrung
- Mitbestimmungsrecht
- Betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetzt
- Mitbestimmung im Aufsichtsrat
- Tarifrecht